Sanierungsförderung 2024 für barrierefreie Bäder

Haben Sie schon einmal daran gedacht, Ihr in die Jahre gekommenes Badezimmer zu renovieren und dabei anstatt der Badewanne oder der engen Duschkabine eine großzügige, barrierefreie Dusche mit Regenbrause, integrierter Sitzbank, Nischen für Ihre Pflegeprodukte usw. einzubauen?

Die Barrierefreiheit, die Ihnen heute ein fulminantes Dusch- und Wellnessgefühl bietet, erleichtert Ihnen das Leben, wenn es im Alter einmal dort und da zwickt, ungemein.

Zudem können Sie auch 2024 für den Einbau einer barrierefreien, bodengleichen Dusche eine Sanierungsförderung über die Salzburger Wohnbauförderung für Maßnahmen zur alten- und behindertengerechten Ausstattung in Anspruch nehmen:


Vorweg ein paar Eckdaten zur Sanierungsförderung - wir helfen Ihnen gerne weiter:

- Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen muss innerhalb von 18 Monaten der Förderantrag eingereicht werden.
- Für die barrierefreie Sanierung Ihres Badezimmers benötigen Sie keinen Energieausweis.
- Folgende Unterlagen sind jedoch über einen Online-Zugang der Homepage des Landes Salzburg hochzuladen:
- Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate)
- Rechnungsbestätigungen (Formular wird im Online-Assistenten erstellt; Die Formularvorlage muss von den Professionisten firmenmäßig gezeichnet werden;
- Rechnungsbeträge verstehen sich brutto ggf. abzüglich Skonto und Rabatt;
- Es werden nur Rechnungen von befugten Firmen anerkannt;
- Kosten für Arbeit und Material müssen je förderbarer Maßnahme ausgewiesen werden;
- Die durchgeführten Arbeiten müssen auf der Rechnung vermerkt werden;
- Bewohnerliste und Meldebestätigungen der Bewohner (nicht älter als 3 Monate)

Sichern Sie sich Ihre Förderung, wir betreuen Sie von der Planung, der Bau- und Förderabwicklung bis zur Fertigstellung Ihrer Wellnessoase sehr gerne!

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